- die Kooperation (Kartell)
- Konzentration (Konzern)
- Fussion
Kartell:
Vertraglicher Zusammenschluss rechtlich selbstständiger Unternehmen, die dadurch nur einen Teil ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit verliert. Die Bildung von Kartellen ist prinzipiell verboten, Ausnahmen bilden anmeldepflichtige und genehmigungspflichtige Kartelle.
Konzern:
Zusammenschluss von Unternehmen unter einheitlicher Leistung, die ihre rechtliche Selbstständigkeit behalten, ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit dagegen völlig verlieren.
Fussion:
Ehemals rechtlich und wirtschafftlich selbstständige Unternehmen schließen sich zu einem neuen Unternehmen zusammen. Z.B die Fussion von Daimler und Crysler (mittlerweile wieder geschieden).Man unterscheidet zwischen freundlicher ( mit Einverständnis) und feindlicher Übernahme (gegen den Willen des Unternehmens)
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