
Für die AGB gelten die allgemeinen Vorschriften, die im Bürgerlichesgesetztbuch (BGB) festgehalten sind: Hierbei sind folgende vier Paragraphen relevant:
Nach §305b haben individuelle Vertragsabreden Vorrang
Nach § 305c Absatz 1 werden Überraschende Allgemeine Geschäftsbedingungen, mit denen der andere Vertragsteil nach den Umständen nicht zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil.
nach § 307 Absatz 1 sind unangemessene Benachteiligungen ebenfalls unwirksam.
Nach § 310 ist jeder Anwender verpflichtet die AGB zu lesen.

Die Regelung der deutschen AGB wurde fast identisch in das europäische Gemeinschaftsrecht übernommen. und ist in der Richtlinie 93/13/EWG festgehalten. Jedoch ist zu beachten, dass die Regelungen nicht in jedem Land gleich sind.
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