
Die Hauptversammlung hat jedoch noch weitere Aufgaben:
- Sie bestimmt die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
- sie entscheidet über die Verteilung des Bilanzgewinnes
- sie bestellt den Abschlussprüfer
- wenn es zu Änderungen der Satzung kommt muss Hauptversammlung ebenfalls zustimmen
- Sie sorget für Kapitalbeschaffung bzw. - Herabsetzung
- sie löst gegebenenfalls die Gesellschaft auf
Die Aktionäre selbst haben folgende Rechte:
- Recht auf Gewinnanteil anhand des Grundkapitals
- auf Teilnahem und Mitspracherecht an der Hauptversammlung
- auf Auskünfte über die Angelegenheiten der Gesellschaft
- zusätzlich besteht das Stimmrecht

Selbstverständlich haben die Aktionäre auch Pflichten zu leisten:
- Leistung der Einlage
Der Aktionär haftet nur mit seiner Einlage, da die AG eine eigenen Rechtspersönlichkeit hat.
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