
Das Wesen der AG: Die AG ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (=juristische Person), deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen an dem in Aktien zerlegte grundkapital beteiligt sind. Für Verbindlichkeiten der Gesellschafter gegenüber Gläubigern wird grundsätzlich nur mit dem Gesellscahftsvermögen gehaftet.
Die Firmierung: Die Firma der AG kann eine Person- Sach- Fantasie- oder eine gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung Aktien Gesellschaft oder die Abkürzung AG im der Bezeichnung tragen.

Das Mindestkapital: Das grundkapital ist der Teil des Eigenkapitals, der sich aus dem Nennwert des Anteil sämtlicher Aktien ergibt. Der Mindestbetrag sind hier 50 000 €.
Die Gründung: Um eine AG gründen zu können ist mindestens ein Gesellschafter von Nöten. Der Gesellschaftsvertrag (die Satzung) muss schriftlich und notariell beurkundet sein. Inhalt des Gesellschaftsvertrages müssen folgende Dinge sein:
- Bar- oder Sachgründung
- Gründer
- Nennbetrag bzw. Zahl der Stückaktien
- Eingezahlter Betrag des Grundkapitals
- Firmensitz

Die Bargründung bedeutet dass geldkapital eingebracht wird. Bei Sachgründung Grundstücke oder z.B. auch Patente.
Die AG entsteht mit Eintragung ins Handelsregister
Teil 2: Aufsichtsrat
Teil 3: Vorstand, Vertretung und Auflösung
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