Azubileben

Dienstag, 15. Dezember 2009

Aktiengesellschaft - Vorstand, Vertretung und Auflösung

Nachdem ich euch gestern über den Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft und letzte Woche über die Gründung einer AG berichtet habe, möchte ich heute über den Vorstand, die Vertretung und die Auflösung einer Aktiengesellschaft berichten.



Der Vorstand einer AG hat die Gesamtgeschäftsführungsbefugnis und die Gesamtvertretungsmacht. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Dies kann maximal auf die zeit von 5 Jahren geschehen. Der vorstand kann aus einen oder mehreren Personen bestehen. Ab einem Grundkapital von 3 Millionen gibt es 2 Vorstände. Dies kann jedoch in der Satzung anders vereinbart sein. Ab einer Anzahl von über 2000 Arbeitnehmern gibt es zusätzlich zum Vorstand noch einen Arbeitsdirektor.



Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
  • er leitet unter eigener Verantwortung die gestammte Gesellschaft
  • er muss jedes Jahr dem Aufsichtsrat einen Bericht vorlegen
  • einmal jährlich muss er ein Jahresabschluss und einen Lagebericht am Ende des Jahres vorlegen
  • eröffnet bzw. beantragt das Insolvenzverfahren
  • er ist Schadensersatzpflichtig
  • er muss sich dem Wettbewerb enthalten

Rechte des Vorstandes:
  • fester Gehalt plus eventuelle Gewinnbeteiligung
  • Geschäftsführung und Vertretung

Der Ablauf einer Auflösung der AG ist in der Satzung festgelegt. Außerdem kann die Hauptversammlung eine Auflösung beschließen. Die Auflösung kann mangels Masse (kein Kapital vorhanden) oder über Verfügung des Handelsregisters geschehen.

Teil 1: Gründung

Teil 2: Der Aufsichtsrat

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