Wozu gibt es den Retourenschein?
In Deutschland haben Verbraucher ein 14- tägiges Rückgaberecht.
Wie dies beim Porto geregelt ist, steht im Fernabsatzgesetz.
Bei einer Warenrücksendung innerhalb von 14 Tagen und einem Waren-Bruttowert unter 40 € muss der Käufer das Porto selbst bezahlen. Liegt der Warenwert allerdings über 40 €, muss der Verkäufer das Porto erstatten. Hierzu bekommt er von den meisten Logistikunternehmen einen sogenannten Retourenschein mitgeliefert, da dieser den Lieferanten (in diesem Falle DocCheck) von der Post in etwa um die Hälfte des normal veranschlagten Porto-Preises bekommt.
Hier kommt noch das Bild eines Retourenscheins hin.
Labels: Fernabsatzgesetz, Retourenschein
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