Azubileben

Dienstag, 27. Januar 2009

Vorratsdatenspeicherung

Nach einem Gesetz, welches am 9. November 2007 von der großen Koalition (SPD und CDU)beschlossen wurde, ist seit 2008 nachvollziehbar, wer mit wem innerhalb der letzten sechs Monaten per E-Mail, Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers gespeichert.



Mit Hilfe gespeicherten Daten könnten Bewegungsprofile erstellt werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Gespräche, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Auf die Daten haben sowohl Polizei, Staatsanwaltschaft und auch ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen, (z.B. U.S.A.) Zugriff.



Telekommunikationsanbieter durften bis 2007 nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Hierbei durften jedoch keine Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten gespeichert werden. Der Kunde konnte sogar verlangen, dass Abrechnungsdaten mit Rechnungsversand vernichtet werden.

So schlimm sich das alles anhört, finde ich die Datenspeicherung der Telekommunikationsanbieter jedoch nicht (auch wenn es z.B. bei der Telekom auch schon Datendiebstähle gab), da ich in diese Unternehmen immer noch größeres Vertrauen setze als in GOOGL, denn vermutlicherweise sammelt Google wesentlich mehr Daten von uns, die wir diesem Konzern freiwillig zuschmeißen, um uns noch besser kennen lernen zu können.

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