Azubileben

Dienstag, 16. Juni 2009

Das Wahlsystem in Baden-Württemberg

Heute haben wir im Gemeinschaftskunde-Unterricht das Baden-Württembergische Wahlsystem genauer angeschaut. Grund dieses Themas war die am 9. Juni stattgefundene Wahl. Hierbei wurden in Baden-Württemberg sowohl das Europaparlament, die Regionalversammlung, der Kreistag, der Gemeinderat und der Ortschaftsrat gewählt. Da dies eine große Anzahl an verschiedenen Wahlen ist hat man bereits 1 Woche vor der Wahl einen Großteil der Stimmzettel zugesendet bekommen.

Das besondere bei den Kommunalwahlen in BW ist das Panaschieren und Kumulieren.
Der Ortschaftsrat ist für Ortsteile einer Gemeinde zuständig. Für diesen Ortschaftsrat gibt es keinen Vorsitzenden.

Die nächst höherer Instanz ist der Gemeinderat. Der Vorsitzende des Gemeinderates ist der Bürgermeister. Dieser wird in Baden-Württemberg für 6 Jahre gewählt. Die Bürgermeisterwahl ist eine Direktwahl, d.h. der Schultes wird nicht vom Gemeinderat ernannt sondern vom Bürger direkt gewählt.

Für die Anliegen des Landkreises ist der Kreistag zuständig. Diesem sitzt der Landrat vor.

Eine Besonderheit im Raum Stuttgart ist die Regionalversammlung. Diese kümmert sich um die Interessen der Region Stuttgart. Diese umfasst den Landkreis Stuttgart und alle seine angrenzenden Landkreise. Die Regionalversammlung mit Ihrem vorsitzenden Regionalpräsidenten kümmert sich um Belange welche die gesamte Region betreffen – beispielsweise den Ausbau des S-Bahn Netzes.

Um die Politik des gesamten Bundeslandes kümmert sich der Landtag, der seinen Sitz in Stuttgart hat. An oberster Stelle des Landtages sitzt der Ministerpräsident.

Über die Landesgrenzen hinaus wählt auch der Baden-Württemberger alle 4 Jahre den Bundestag, dessen Oberhaupt der bzw. die Bundeskanzler/in ist.

Die höchste wählbare Instanz ist das Europaparlament. Diese Wahl findet alle 5 Jahre statt. Der vorsitzende dieser Einrichtung ist der EU-Präsident.

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