Azubileben

Montag, 8. Juni 2009

Arbeitszeugnis

Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer das Anrecht auf ein einfaches Arbeitszeugnis (§ 630 BGB). In diesem Einfachen Arbeitszeugnis werden Art, Dauer unddas Ziel der Beschäftigung sowie die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Arbeitnehmers festgehalten. Dieses einfache zeugnis erhäkt jeder Beschäftigte automatisch.

Auf Anfrage ist es außerdem möglich ein qualiviziertes Zeugnis vom Arbeitgeber anzufordern. In diesem Zeugnis wird die verichtete Arbeit beurteilt. Diese bezieht sich sowohl auf das Verhalten, den Führungsstiel als auch auf die fachlich erworbenen Kenntnisse.

Für das einfache Zeugnis Steht der Grundsatz des "wohl wollens". Im qualifizierten Zeiugnis der grundsatz der Zeugniswahrheit. Diese Zeugniswahrheit ist allerdings schwieriger zu interpretieren als man denkt, da der Arbeitgeber seinen ehemaligen Arbeitnehmer nicht negativ bewerten darf, da es dieser mit einem schlechten zeugnis kaum noch Chancsen auf einen neuen Job hat. Also werden negative Dinge so umschrieben, dass sie sich im ersten moment positiv anhören. Jedoch weiß jeder andere Personalchef die Worte genau zu interpretieren.

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