Azubileben

Freitag, 22. Mai 2009

Die AGB

In der letzten Woche haben wir im Unterrichtsfach Betriebs-Wirtschafts-Lehre die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB oder seit neuestem auch offiziell AGBs genannt) durchgenommen. Die AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliere Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsabschluss stellt.



Für die AGB gelten die allgemeinen Vorschriften, die im Bürgerlichesgesetztbuch (BGB) festgehalten sind: Hierbei sind folgende vier Paragraphen relevant:
Nach §305b haben individuelle Vertragsabreden Vorrang
Nach § 305c Absatz 1 werden Überraschende Allgemeine Geschäftsbedingungen, mit denen der andere Vertragsteil nach den Umständen nicht zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil.
nach § 307 Absatz 1 sind unangemessene Benachteiligungen ebenfalls unwirksam.
Nach § 310 ist jeder Anwender verpflichtet die AGB zu lesen.



Die Regelung der deutschen AGB wurde fast identisch in das europäische Gemeinschaftsrecht übernommen. und ist in der Richtlinie 93/13/EWG festgehalten. Jedoch ist zu beachten, dass die Regelungen nicht in jedem Land gleich sind.

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