Azubileben

Montag, 11. Mai 2009

Der Berufsausbildungsvertrag

Der Berufsausbildungsvertrag wird vor dem Beginn der Lehre abgeschlossen. In Ihm werden die rechtlichen Grundlagen des Ausbildungverhältnisses festgehalten. In dem Vertrag werden sowohl die wichtigsten daten des Azubis alsauch die Daten der Firma festgehalten. Außerdem werden die Rahmenbedingungen wie die Ausbildungsdauer, die Vergütung, die Urlaubstage und die Länge der Probezeit Festgelegt.



In kaufmännischen Berufen beläuft sich die Ausbildungszeit zwischen mindestens 2 und höchstens 3 Jahren (§ 2 AusbO). Die Voraussetzung für eine Verkürzung der Probezeit ist das beidseitige Einverständnis von Schule und Betrieb. Allgemein ist eine Verkürzung nur möglich wenn zu erwarten ist, dass der Azubi das Ausbildungsziel innerhalb der Verkürzten Zeit erreicht(§ 8BBiG). Außerdem muss der Azubi minestens die Mittlerereife oder einen gleichwertigen Abschluss haben.
Die Probezeit ist beträgt im Ausbildungsverhältnis mindestens einen und höchstens vier Monate (§ 20BBiG).

Die Ausbildungsvegütung ist vom Gesetzgeber recht schwammig schwammig geregelt. Dieser sagt, dass der Ausbildende dem Auszubildenden eine Angemessene Vergütung zu gewähren hat und diese mindestens jährlich ansteigen muss (§ 17 BBig). Die Vergütung ist meist durch Flächentarifverträge oder oder aufgrund von Statistiken geregelt. Eine Liste mit dem Durchschnittlichen Einkommen findet man unter www.bbib.de Wenn der Azubi regelmäßig mehr als die vertraglich geregelte Arbeitszeit arbeitet ist diese geleistete Zeit besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen (§18 BBiG).
Die Fälligkeit der Vergütung ist spätestens am letzten Arbeitstag des Kalendermonats zu erreichten ($ 18 BBiG).

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