Azubileben

Montag, 1. März 2010

Kreditarten - Teil 1

Der Personalkredit wird unterschieden in Blankokredit, Bürgschaftskredit, Zessionskredit und Factoring. Ein Blankokredit ist ein Kredit, der ohne Sicherheiten gewährt wird. Hierbei gilt als Absicherung der gute Ruf (Leumund) oder regelmäßiges Einkommen. Unter die Blankokredite fallen beispielsweise der Kontokurrent- und Dispositionskredit. Der Kontokurrentkredit beträgt meist einen Monatsgehalt.

Der Bügschaftskredit ist ein Kredit, der durch den Bürgschaftsvertrag gefestigt wird. der Bürge sichert den Kredit somit zusätzlich. Der Bürge kann eine beliebige dritte Person sein. Das Maßgebliche bei einem solchen Kredit ist das nicht der Hauptschuldner einen Vertrag mit dem Bürge hat sondern der Gläubiger hat einen Vertrag mit dem Bürge und einen Vertrag mit dem Hauptschuldner. Der Bürge in der Hauptschuldner stehen als o in keinerlei Vertraglichen Beziehung. Beim Bürgeschaftskredit wird zwischen dem gewöhnlichen und selbstschuldnerischen Kredit unterschieden. Bei einer gewöhnlichen Bürgschaft müssen zunächst alle außergerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen durchgeführt werden bevor der Bürge das Geld vom Bürgen bekommen kann.

Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft hingegen, kann der Gläubiger das Geld direkt vom Bürgen einholen. Er muss auf verlangen des Gläubigers das gesamte Geld sofort zahlen.
In meinem morgigen Blogeintrag werde ich euch noch den Zessionskredit und das Factoring vorstellen.

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