Kreditarten - Teil 2
Wie ich bereits in meinem gestrigen Blog angekündigt habe werde ich mich auch heute wieder mit dem Thema Kreditarten beschäftigen. Heute stehen bei mir der Zessionskredit und das Factoring im Mittelpunkt. Die beiden Kreditarten sind ähnlich aber haben kleine aber bedeutende Unterschiede.
Bei der Zession kann eine Forderung von dem Gläubiger durch einen vertrag mit einem Kreditgeber auf diesen übertragen werden. -> Absicherung durch Abtretung von Forderungen gegenüber Dritten. Bei der Zession wird zwischen der offenen und stillen unterschieden. Bei der offenen Zession wird die Abtretung dem dritten offen gelegt bei der stillen nicht. Des Weiteren gibt es noch die Globalzession, bei dieser Form werden alle Forderungen abgetreten - die bestehenden und die zukünftigen. Außerdem gibt es noch die Mantelzession, hierbei werden viele Forderungen zu einer Schuldnersliste zusammengefasst und beim Zessionar eingereicht.
Beim factoring werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch ein Factoringinstitut angekauft. Der Kreditnehmer tritt hierbei die Forderungen komplett an das Factoringinstitut abgetreten. Das Institut gewährt dafür einen Kredit. Der Kunde muss hierbei nicht mehr an den Kreditnehmer sondern an das factoringinstitut. Bei dieser Form trägt das Factoringinstitut das alleinige Risiko. Ein Nachteil ist, dass der Kunde evtl. stutzig oder sogar darüber verärgert ist, dass er an ein anderes Unternehmen zahlen muss. Die Rückgabe der Forderung ist im Normalfall nicht mehr möglich
Labels: factoring, Kreditarten, schule, zession
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