Azubileben

Montag, 28. Juni 2010

3. Elektronischer zahlungsverkehr

Beim elektronischen Zahlungsverkehr unterscheidet man zwischen EC-Cash (Electonic-Cash Verfahren) und ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren). Beide Bezahlarten kann man mit der "normalen" Bankkarte durchführen. Dies ist allerdings bereits die einzige Gemeinsamkeit, die diese beiden Bezahlaren haben.

Der erste Hauptunterschied der beiden Zahlungsarten ist, dass das ELV im Gegensatz zum EC-Cash gebührenfrei ist. Das EC-Cash ist im Gegensatz dazu kostenpflichtig. 0.3% der Zahlung geht dabei als Gebühr an die Bank (mind. 0,08 €). Die Abfrage der Sperrdatei kostet weitere 0,05 €. Diese Abfrage garantiert, dass der Schuldner Geld auf dem Konto hat. Hinzu kommen natürlich noch jeweils die Anschaffungsgebühren der benötigten Geräte.

Hinzu kommt der Vorteil, dass beim kostenpflichtigen EC-Cash die Zahlung durch die Eingabe des Pins gesichert ist. Die ELV hingegen ist nicht gesichert, da eine Lastschrift innerhalb eines bestimmten Zeitraums immer wiederrufen werden kann. Außerdem kann theoretisch das Konto des Schuldners leer sein - es wird nicht überprüft, ob Geld auf dem Konto vorhanden ist. Im Prinzip werden beim ELV lediglich die Bankdaten (Kontonummer, Bankleitzahl,...) ausgelesen.

Alles in allem kann man sagen das ELV ist günstiger allerdings trägt der Händler das Risiko und die Zahlung wird ihm nicht garantiert. Dieses Verfahren eignet sich also besonders für geringe Beträge.
EC-Cash wird meist bei höheren Beträgen eingesetzt, da es relativ teuer ist (jede Überweisung kostet Geld). Dafür ist die Zahlung gesichert. Die Sperrdatei wird jedes Mal aktuell abgefragt, das Geld wird direkt online überwiesen und der Händler hat nicht so viel Bargeld in der Kasse.

Übersicht
1. Überweisung und Dauerauftrag
2. Lastschrift
3. Elektronischer Zahlungsverkehr
4. Kartezahlung

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