Azubileben

Dienstag, 18. Mai 2010

2.Lastschrift

Für Zahlungen, die regelmäßig zu leisten sind, bei denen sich aber die Beträge ständig ändern, eignet sich das Latschriftverfahren besonders. Das Lastschrifterfahren ist ein bargeldloses Zahlungsverfahren, bei dem der Zahlungsempfänger unter Einschaltung eines Kreditinstituts einen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen abbuchen lässt. der bankmäßige Zahlungsvorgang wird dabei vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Voraussetzung ist hierfür das Einverständnis des zahlungspflichtigen.

Bei der Lastschrift kann jedoch wieder zwischen zwei Verfahren unterschieden werden: dem Einzugsermächtigungsverfahren und dem Abbuchugsverfahren.

Einzugsermächtigungsverfahren:
Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung in Textform. Diese Einzugsermächtigung berechtigt den Zahlungsempfänger, Geldbeträge vom Girokonto des zahlungspflichtigen abbuchen zu lassen. Der Zahlungsempfänger beauftragt bei diesem verfahren die Hausbank mit einer Lastschrift die Forderung von der Bank des Zahlungspflichtigen einzuziehen und seinem Konto gutzuschreiben. das besondere hierbei ist, dass innerhalb der nächsten 6 Wochen ein Wiederrufsrecht der Zahlungspflichtigen besteht.

Abbuchungsverfahren:
Der zahlungspflichtige teilt hierbei seinem Kreditinstitut schriftlich mit, dass Lastschriften eines bestimmten Zahlungsempfängers bis zu einer bestimmten Höhe abgebucht werden dürfen. der Zahlungsempfänger veranlasst dann die Abbuhung. bei diesem Verfahren steht dem zahlungspflichtigen allerdings kein Wiederspruchsrecht gegen die Belastungsbuchung zu.

Übersicht
1. Überweisung und Dauerauftrag
2. Lastschrift
3. Elektronischer Zahlungsverkehr
4. Kartezahlung

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