Azubileben

Montag, 20. April 2009

Der Kunde zahlt nicht - was nun?

Leider kommt es bei manchen Bestellungen vor, dass die mitgesendete Rechnung nicht bis zu der gesetzten Frist bezahlt wird. die geschieht glücklicherweise nur in den seltensten Fällen mit Vorsatz und beruht auf der menschlichen Vergesslichkeit.


Aus diesem Grund erhält der Kunde im ersten Schritt eine Zahlungserinnerung, welche sehr freundlich formuliert ist und dem Kunden mitteilt, dass er scheinbar versehentlich vergessen hat seine noch offene Rechnung zu begleichen. Viele Unternehmen versenden diese Erinnerung Freihaus und verlangen keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr.

Sollte der Kunde auf die Zahlungserinnerung nicht reagieren und den Betrag noch immer nicht bezahlt haben erhält dieser im nächsten Schritt die eigentliche Mahnung. Diese Fällt nun schon nicht mehr so freundlich aus. Die Formulierung sollte nachträglich und bestimmt ausfallen.


Sollten die ersten beiden Schreiben den Kunden nicht zum Zahlen animiert haben, bekommt der Kunde eine letzte Chance seine Rechnung zu bezahlen. In der letzten Mahnung werden dem Kunden die Konsequenzen im Falle einer Nichtbezahlung aufgezeigt. Diese Mahnung ist in der Regel mit einer Bearbeitungsgebühr verbunden.

Sollten diese Schritte den Kunden nicht zum zahlen bewogen haben hilft nur noch das gerichtliche Mahnverfahren.

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