Azubileben

Mittwoch, 8. Juli 2009

Kein Azubi im Büro

Seit Montag sind Tarik und ich die einzigen Azubis, die noch übriggeblieben sind. Paticia, die im 3. Lehrjahr war, hat sich zum 1. Juli verabschidet. Gülhan, die im 2. Lehrjahr ist, hat in den nächsten 3 Wochen Schule und Ayse die bis jetzt Praktikantin war, hat bis zu Ihrem Ausbildungsbeginn am 1. September Urlaub. Folgedessen übernehmen nun wir beiden Informatikkaufmann Azubis deren täglichen Aufgaben. Das bedeutet Spülmaschine ein- und ausräumen, Müll im gesamten Büro leeren und die tägliche Ablage aller Rechnungen und Lieferscheine, die unser Haus verlassen haben.



Das hört sich auf's erste zwar nicht viel an, aber nimmt doch einen Teil unserer Arbeitszeit ein.
Im ersten Schritt, muss der Stapel, der aus dem Lager kommt nach Rechnungen Bestellungen, Korrespondenzen und Lieferscheinen sortiert werden. Die Rechnungen und Lieferscheine werden gescannt, die restlichen Dokumente an die dafür zuständige Sachbearbeiterin weitergeleitet.

Bevor man nun die Rechnungen (Rg) und Lieferscheine (Ls) einscannen kann muss man alle zweiseitigen Dokumente von Klammern entfernen.

Nachdem alle Rg und Ls eingescannt wurden, werden die doppelten Dokumente wieder zusammengeheftet. Der gesamte Stapel wird nun nach Rechnungen mit der Bezahlungsart Kreditkarte durchsucht, da diese teilweise manuell abgebucht werden müssen. Außerdem werden Alle Rechnungen von Stada aussortiert, da wir für diese Firma den Versand übernehmen und diese nachvollziehen möchten wie viele Pakete durch Ihre Aktion versendet wurden.


Zu guter Letzt werden die gesamten Dokumente noch nach Ihrem Erstellungsdatum sortiert, dies ist sehr vorteilhaft, wenn man eine Rechnung im Nachhinein bei einer Retour oder Reklamation benötigt, da man so nicht den gesamten Monat durchsuchen muss.

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Montag, 11. Mai 2009

Der Berufsausbildungsvertrag

Der Berufsausbildungsvertrag wird vor dem Beginn der Lehre abgeschlossen. In Ihm werden die rechtlichen Grundlagen des Ausbildungverhältnisses festgehalten. In dem Vertrag werden sowohl die wichtigsten daten des Azubis alsauch die Daten der Firma festgehalten. Außerdem werden die Rahmenbedingungen wie die Ausbildungsdauer, die Vergütung, die Urlaubstage und die Länge der Probezeit Festgelegt.



In kaufmännischen Berufen beläuft sich die Ausbildungszeit zwischen mindestens 2 und höchstens 3 Jahren (§ 2 AusbO). Die Voraussetzung für eine Verkürzung der Probezeit ist das beidseitige Einverständnis von Schule und Betrieb. Allgemein ist eine Verkürzung nur möglich wenn zu erwarten ist, dass der Azubi das Ausbildungsziel innerhalb der Verkürzten Zeit erreicht(§ 8BBiG). Außerdem muss der Azubi minestens die Mittlerereife oder einen gleichwertigen Abschluss haben.
Die Probezeit ist beträgt im Ausbildungsverhältnis mindestens einen und höchstens vier Monate (§ 20BBiG).

Die Ausbildungsvegütung ist vom Gesetzgeber recht schwammig schwammig geregelt. Dieser sagt, dass der Ausbildende dem Auszubildenden eine Angemessene Vergütung zu gewähren hat und diese mindestens jährlich ansteigen muss (§ 17 BBig). Die Vergütung ist meist durch Flächentarifverträge oder oder aufgrund von Statistiken geregelt. Eine Liste mit dem Durchschnittlichen Einkommen findet man unter www.bbib.de Wenn der Azubi regelmäßig mehr als die vertraglich geregelte Arbeitszeit arbeitet ist diese geleistete Zeit besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen (§18 BBiG).
Die Fälligkeit der Vergütung ist spätestens am letzten Arbeitstag des Kalendermonats zu erreichten ($ 18 BBiG).

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