Azubileben

Montag, 28. September 2009

Das deutsche Wahlsystem

Heute hatten wir seit langer Zeit einmal wieder Gemeinschaftskunde Unterricht und wer hätte es gedacht, das große Thema der Stunde war die Bundestagswahl, die vergangenes Wochenende statt gefunden hatte. Zu beginn der Stunde entbrannte erst einmal eine heftige Diskussion über die verschiedenen Parteien und deren Ziele und Vorgehensweisen. Hier wurde mir mal wieder bewusst, wie schön doch die Demokratie ist und wie schön es ist, das jeder seine eigene Meinung frei nach außen tragen darf. Am Höhepunkt der Diskussion wurde diese jedoch abgebrochen, da wir in diesem Fall wohl noch einige Stunden weiterdiskutieren hätten können.

Also begannen wir mit dem Lehrplanstoff. Hierbei ging es um den Aufbau unseres Wahlsystems. Die Besonderheit in unserm System ist die Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl. In den meisten anderen Ländern wird entweder das eine oder das andere angewandt. In England beispielsweise gibt es nur das Mehrheitswahlrecht. Im Gegensatz dazu hat sich Italien nur für eine Verhältniswahl entschieden. Beides hat seine Vor und nachteile.
Den Unterschied beider Systeme werde ich in meinem morgigen Blog-Eintrag genauer beleuchten.

Nun aber zurück zum Deutschen Wahlsystem. Folgende Grundsätze wurden im Grundgesetz für die Wahl festgelegt:

  • Die Wahlen müssen allgemein sein. Dies bedeutet, alle, die das aktive Wahlrecht haben, dürfen wählen.
  • Die Wahlen sind frei. Dies bedeutet keiner muss wählen gehen. Es gibt keinen Staatlichen Zwang.
  • Die Wahlen sind gleich. Dies bedeutet, jede Stimme hat den gleiche Wert.
  • Die Wahlen sind unmittelbar. Dies bedeutet, man wählt genau die Person bzw. artei, die auf dem Wahlschein aufgeführt ist.
  • Die Wahl ist geheim. Dies bedeutet, dass die Stimmabgabe unbeobachtet in einer Wahlkabine statt findet.

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