Azubileben

Freitag, 4. Dezember 2009

Demokratie

Es gibt verschiedene Arten von Demokratie auf der Welt. Heute möchte ich euch in meinem Blog die bekanntesten drei Arten Vorstellen. Dies sind die Parlamentarische Demokratie, die Präsidiale Demokratie und die unmittelbare Demokratie.

Beginnen möchte ich mit der Parlamentarischen Demokratie, da diese Art in Deutschland vorherrscht und damit die bedeutendste für uns ist. Bei dieser Art von Demokratie wird ein Parlament vom Volk gewählt, welches diese vertritt. Die Regierungsbildung und Ausübung der Regierungsgewalt unterliegt hierbei der Kontrolle des Parlaments. Die Parlamentarier haben ein freies, dem Gewissen unterworfenen Mandat.

Bei der Präsidialen Demokratie hat der Präsident besondere Machtbefugnisse. Außerdem wird der Präsident hier direkt vom Volk gewählt. Dadurch gibt es auch eine straffere Führung. Das Militär ist meist direkt dem Präsidenten untergeordnet - er hat den Oberbefehl. Ein Vorteil an dieser Art ist die schnelle Durchsetzung von Beschlüssen der Regierung. Allerdings herrscht das Problem, dass die Regierung abhängig vom Präsidenten ist. Außerdem besteht die Gefahr des Machtmissbrauchs durch den Präsidenten. Ein Beispiel für diese Art der Demokratie sind die USA.

Bei der unmittelbaren Demokratie trifft das Volk Entscheidungen direkt durch Volksabstimmungen. Dadurch kommt der Wille des Volkes direkt zum Ausdruck. Dies ist jedoch meist nur in kleinen Ländern durchsetzbar. Hier besteh die Gefahr allerdings darin, dass die Bürger manipuliert werden. Außerdem ist nicht jeder Bürger in der Lage die geforderte Fachkompetenz für alle Themen aufzuweisen. Ein Beispiel für dieses ist die Schweiz.

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Dienstag, 10. November 2009

Artikel 20 Grundgesetz

Der Artikel 20 GG beschreibt die Strukturprinzipien der Bundesrepublik Deutschland. Der Artikel selbst ist in 4 Absätze untergliedert.
  • Im ersten Absatz heißt es: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
  • Der Absatz 2 sagt folgendes aus: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
  • In Artikel 3 steht geschrieben: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
  • Im letzten Absatz heißt es: “Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Das bedeutet, dass Deutschland aus mehreren Ländern besteht und ein Zusammenschluss dieser ist. Die Bundesrepublik ist föderalistisch aufgebaut. Außerdem wird den Aufbau der Demokratie und wie diese funktioniert beschrieben. Des Weiteren wird gesagt, dass wir ein sozialer Staat sind, welches bedeutet, dass schwächere unterstützt werden und eine soziale Gerechtigkeit herrschen soll. Dies beruht auf den Grundsatz der Gleichheit.

Ein weiterer Punkt ist die Machtverteilung im Staat. Diese ist in Deutschland auf 3 Säulen aufgebaut: der Exekutive, der Legislative und der Judikative. Ein Zentraler Punkt ist außerdem die Volkssouveränität, dies bedeutet, dass alle Macht vom Volk ausgeht.

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Montag, 28. September 2009

Das deutsche Wahlsystem

Heute hatten wir seit langer Zeit einmal wieder Gemeinschaftskunde Unterricht und wer hätte es gedacht, das große Thema der Stunde war die Bundestagswahl, die vergangenes Wochenende statt gefunden hatte. Zu beginn der Stunde entbrannte erst einmal eine heftige Diskussion über die verschiedenen Parteien und deren Ziele und Vorgehensweisen. Hier wurde mir mal wieder bewusst, wie schön doch die Demokratie ist und wie schön es ist, das jeder seine eigene Meinung frei nach außen tragen darf. Am Höhepunkt der Diskussion wurde diese jedoch abgebrochen, da wir in diesem Fall wohl noch einige Stunden weiterdiskutieren hätten können.

Also begannen wir mit dem Lehrplanstoff. Hierbei ging es um den Aufbau unseres Wahlsystems. Die Besonderheit in unserm System ist die Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl. In den meisten anderen Ländern wird entweder das eine oder das andere angewandt. In England beispielsweise gibt es nur das Mehrheitswahlrecht. Im Gegensatz dazu hat sich Italien nur für eine Verhältniswahl entschieden. Beides hat seine Vor und nachteile.
Den Unterschied beider Systeme werde ich in meinem morgigen Blog-Eintrag genauer beleuchten.

Nun aber zurück zum Deutschen Wahlsystem. Folgende Grundsätze wurden im Grundgesetz für die Wahl festgelegt:

  • Die Wahlen müssen allgemein sein. Dies bedeutet, alle, die das aktive Wahlrecht haben, dürfen wählen.
  • Die Wahlen sind frei. Dies bedeutet keiner muss wählen gehen. Es gibt keinen Staatlichen Zwang.
  • Die Wahlen sind gleich. Dies bedeutet, jede Stimme hat den gleiche Wert.
  • Die Wahlen sind unmittelbar. Dies bedeutet, man wählt genau die Person bzw. artei, die auf dem Wahlschein aufgeführt ist.
  • Die Wahl ist geheim. Dies bedeutet, dass die Stimmabgabe unbeobachtet in einer Wahlkabine statt findet.

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