Azubileben

Montag, 23. November 2009

GmbH

Die GmbH ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (=juristische Person), deren Gesellschafter nicht persönlich haften (nur mit dem gesellschaftsvermögen).
Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, deren rechtliche Grundlagen das GmbHG darstellt.

Zur Gründung einer GmbH benötigt man mindestens einen Gründer (Gesellschafter). Es können jedoch auch mehrere sein.

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH, auch Satzung genannt muss notariell beglaubigt werden und von allen Gesellschaftern unterschrieben werden.

Inhalt des Gesellschaftsvertrages sind unter anderem der Sitz der Gesellschaft, der Gegenstand des Unternehmens, der Betrag des Stammkapitales (mind. 25000 €) und welcher Gesellschafter welchen Anteil des Stammkapitales in die Firma einbringt.

Aus rechtlichen Gründen muss die Firma den Rechtszusatz GmbH enthalten.

Die Eintragung, der Firma, in das Handelsregister muss zwingend erfolgen, da die Eintragung konstitutiv ist. Die Eintragung, darf jedoch erst erfolgen, wenn jeder der Gesellschafter mindestens 25% seines Nennbetrages eingezahlt hat.

Die Haftung vor beziehungsweise nach der Eintragung in das Handelsregister ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben: Vor der Eintragung ( die GmbH besteht also noch nicht, da die Eintragung konstitutiv ist) haftet der Gesellschafter persönlich/ direkt und solidarisch/ gesamtschuldnerisch. Nach dem die Eintragung in das Handelsregister erfolgt ist, wird nur noch mit dem gesellschaftsvermögen gehaftet (der Gesellschafter haftet also nur mit seinen Einlagen).

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