Azubileben

Dienstag, 10. November 2009

Artikel 20 Grundgesetz

Der Artikel 20 GG beschreibt die Strukturprinzipien der Bundesrepublik Deutschland. Der Artikel selbst ist in 4 Absätze untergliedert.
  • Im ersten Absatz heißt es: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
  • Der Absatz 2 sagt folgendes aus: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
  • In Artikel 3 steht geschrieben: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
  • Im letzten Absatz heißt es: “Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Das bedeutet, dass Deutschland aus mehreren Ländern besteht und ein Zusammenschluss dieser ist. Die Bundesrepublik ist föderalistisch aufgebaut. Außerdem wird den Aufbau der Demokratie und wie diese funktioniert beschrieben. Des Weiteren wird gesagt, dass wir ein sozialer Staat sind, welches bedeutet, dass schwächere unterstützt werden und eine soziale Gerechtigkeit herrschen soll. Dies beruht auf den Grundsatz der Gleichheit.

Ein weiterer Punkt ist die Machtverteilung im Staat. Diese ist in Deutschland auf 3 Säulen aufgebaut: der Exekutive, der Legislative und der Judikative. Ein Zentraler Punkt ist außerdem die Volkssouveränität, dies bedeutet, dass alle Macht vom Volk ausgeht.

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