Azubileben

Dienstag, 18. Mai 2010

2.Lastschrift

Für Zahlungen, die regelmäßig zu leisten sind, bei denen sich aber die Beträge ständig ändern, eignet sich das Latschriftverfahren besonders. Das Lastschrifterfahren ist ein bargeldloses Zahlungsverfahren, bei dem der Zahlungsempfänger unter Einschaltung eines Kreditinstituts einen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen abbuchen lässt. der bankmäßige Zahlungsvorgang wird dabei vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Voraussetzung ist hierfür das Einverständnis des zahlungspflichtigen.

Bei der Lastschrift kann jedoch wieder zwischen zwei Verfahren unterschieden werden: dem Einzugsermächtigungsverfahren und dem Abbuchugsverfahren.

Einzugsermächtigungsverfahren:
Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung in Textform. Diese Einzugsermächtigung berechtigt den Zahlungsempfänger, Geldbeträge vom Girokonto des zahlungspflichtigen abbuchen zu lassen. Der Zahlungsempfänger beauftragt bei diesem verfahren die Hausbank mit einer Lastschrift die Forderung von der Bank des Zahlungspflichtigen einzuziehen und seinem Konto gutzuschreiben. das besondere hierbei ist, dass innerhalb der nächsten 6 Wochen ein Wiederrufsrecht der Zahlungspflichtigen besteht.

Abbuchungsverfahren:
Der zahlungspflichtige teilt hierbei seinem Kreditinstitut schriftlich mit, dass Lastschriften eines bestimmten Zahlungsempfängers bis zu einer bestimmten Höhe abgebucht werden dürfen. der Zahlungsempfänger veranlasst dann die Abbuhung. bei diesem Verfahren steht dem zahlungspflichtigen allerdings kein Wiederspruchsrecht gegen die Belastungsbuchung zu.

Übersicht
1. Überweisung und Dauerauftrag
2. Lastschrift
3. Elektronischer Zahlungsverkehr
4. Kartezahlung

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Montag, 17. Mai 2010

1. Überweisung und Dauerauftrag

Überweisung:

Mehr als die hälfte aller bargeldlosen Zahlungen werden in Deutschland als Überweisung geleistet. Eine Überweisung ist der der vertrag zwischen einem Kunden und seiner Bank, zu lasten seines Kontos eine bestimmte Geldsumme auf das Konto des Zahlungsempfängers zu übertragen. Die Bank bucht den Betrag den Betrag vom Konto des Überweisenden ab und schreibt Ihn dem Konto des Begünstigen gut, wenn er ebenfalls Kunde bei dieser Bank ist oder leitet Ihn an die Bank des Begünstigen weiter.

Dauerauftrag:
Der Dauerauftrag ist eine besondere Form des der Überweisung. Durch einen Dauerauftrag, gibt man, wie der Name bereits vermuten lässt der Bank den Auftrag einen Betrag immer wieder zu einem regelmäßigen Termin auszuführen. Wenn man also jeden Monat eine Rechnung über denselben Betrag zu zahlen hat, wie zum Beispiel Miete oder die Kosten einer Mitgliedschaft, empfiehlt es sich diese Art on Überweisung zu nutzen. Der Vorteil hierbei ist, dass der Zahlungspflichtige so keinen Termin versäumt (da er z.B. gerade im Urlaub ist) und der Zahlungsempfänger sich darauf verlassen kann sein Geld regelmäßig zu empfangen. Der Auftrag läuft so lange bis er bei der Bank gelöscht wird.

Übersicht
1. Überweisung und Dauerauftrag
2. Lastschrift
3. Elektronischer Zahlungsverkehr
4. Kartezahlung

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Montag, 18. Januar 2010

Anlässe und praktische Bedeutung der Standortwahl

Die Standortwahl eines Betribs ist eine langfristige entscheidung. Die nur zu bestimmten Gelegenheiten und bestimmten Gründen getroffen wird. Die Standortwahl wird in der regel bei der gründung festgelegt. Jedoch kommt es auch vor das bei der Erweiterung eines Unternehmens ein neuer Standort gewählt wird. Ein weiterer Grung für die Suche nach einem neuen Standort ist die Verlegung eines Unternehmens aus bastimmten Gründen. Diese können z.B. niedrigere Lohnkosten oder Produktionskosten.


Die Standortwahl ist wie schon oben erwnt eine weitreichende und langfristige entscheidung, die nicht ohne weiteres zurück genommen werdne kann. Sie beeinflusst das Ergebnis der unternehmerischen Tätigkeit vor allem die kosten für die Betriebsleistung, erziehlbare gewinne, erziehlbarer Preis und erziehlbare umsätze.

Die Standortwahl kann auußerdem verschiedenen volkswirtschaftliche Auswirkungen haben. Allerdings nicht nur Positive Auswirkungen, sondern sie kann auch negative seiten für eine Region mit sich bringen.


Positiv :
  • Schaffung neuer Arbeitsplätze
  • Verbesserung der Infrastruktur
  • Höherer regionaler Lebensstandard
  • Kaufkraft steigt
  • Diesnstleistungsversorgung wird besser
Negativ:
  • Umweltbelastung
  • Verstärkte Industrialisierung
  • Verschlechterung der Lebensqulität
  • Ungleche Verteilung des Wohlstandes
  • Alles in allem ist die entscheidung des Standortes von großer Entscheidung und beeinflusst die die Entwicklung des betriebs und in manchen fllen der Region nachhaltig.

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Dienstag, 22. Dezember 2009

Aktiengesellschaft - Die Hauptversamlung

Die Hauptversammlung ist das Beschlussfassende Organ der Aktiengesellschaft auf der Hauptversammlung treffen sich alle Aktionäre der Gesellschaft. Um eine Entscheidung durchsetzen zu können bedarf es einer Mehrheit der Hauptversammlung (außer es wurde anders festgelegt).

Die Hauptversammlung hat jedoch noch weitere Aufgaben:
  • Sie bestimmt die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
  • sie entscheidet über die Verteilung des Bilanzgewinnes
  • sie bestellt den Abschlussprüfer
  • wenn es zu Änderungen der Satzung kommt muss Hauptversammlung ebenfalls zustimmen
  • Sie sorget für Kapitalbeschaffung bzw. - Herabsetzung
  • sie löst gegebenenfalls die Gesellschaft auf

Die Aktionäre selbst haben folgende Rechte:
  • Recht auf Gewinnanteil anhand des Grundkapitals
  • auf Teilnahem und Mitspracherecht an der Hauptversammlung
  • auf Auskünfte über die Angelegenheiten der Gesellschaft
  • zusätzlich besteht das Stimmrecht

Selbstverständlich haben die Aktionäre auch Pflichten zu leisten:
  • Leistung der Einlage

Der Aktionär haftet nur mit seiner Einlage, da die AG eine eigenen Rechtspersönlichkeit hat.

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Dienstag, 15. Dezember 2009

Aktiengesellschaft - Vorstand, Vertretung und Auflösung

Nachdem ich euch gestern über den Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft und letzte Woche über die Gründung einer AG berichtet habe, möchte ich heute über den Vorstand, die Vertretung und die Auflösung einer Aktiengesellschaft berichten.



Der Vorstand einer AG hat die Gesamtgeschäftsführungsbefugnis und die Gesamtvertretungsmacht. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Dies kann maximal auf die zeit von 5 Jahren geschehen. Der vorstand kann aus einen oder mehreren Personen bestehen. Ab einem Grundkapital von 3 Millionen gibt es 2 Vorstände. Dies kann jedoch in der Satzung anders vereinbart sein. Ab einer Anzahl von über 2000 Arbeitnehmern gibt es zusätzlich zum Vorstand noch einen Arbeitsdirektor.



Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
  • er leitet unter eigener Verantwortung die gestammte Gesellschaft
  • er muss jedes Jahr dem Aufsichtsrat einen Bericht vorlegen
  • einmal jährlich muss er ein Jahresabschluss und einen Lagebericht am Ende des Jahres vorlegen
  • eröffnet bzw. beantragt das Insolvenzverfahren
  • er ist Schadensersatzpflichtig
  • er muss sich dem Wettbewerb enthalten

Rechte des Vorstandes:
  • fester Gehalt plus eventuelle Gewinnbeteiligung
  • Geschäftsführung und Vertretung

Der Ablauf einer Auflösung der AG ist in der Satzung festgelegt. Außerdem kann die Hauptversammlung eine Auflösung beschließen. Die Auflösung kann mangels Masse (kein Kapital vorhanden) oder über Verfügung des Handelsregisters geschehen.

Teil 1: Gründung

Teil 2: Der Aufsichtsrat

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Montag, 14. Dezember 2009

Aktiengesellschaft - Aufsichtsrat

Nachdem ich bereits am vergangenen Montag über die Gründung einer Aktiengesellschaft berichtet habe (Teil 1), möchte ich heute über ein bestimmtes Organ der Aktiengesellschaft berichten – dem Aufsichtsrat. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist je nach Größe des Unternehmens unterschiedlich. Außerdem Hat der Aufsichtsrat verschiedene Pflichten und rechte.


Der Aufsichtsrat als Organ der Aktiengesellschaft. Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrates, ist die Überwachung der Geschäftsführung. Die Aufsichtsräte, die als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sitzen werden von der Belegschaft gewählt. Der Aufsichtsrat wird folgendermaßen zusammengesetzt:
  • bei einem kapital bis 1,5 Millionen Euro hat der Aufsichtsrat 9 Mitglieder
  • bei einem kapital ab 1,5 Millionen Euro hat der Aufsichtsrat 15 Mitglieder
  • bei einem kapital ab 10 Millionen Euro hat der Aufsichtsrat 21 Mitglieder

Jedes Aufsichtsratmitglied muss bestimmte Voraussetzungenerfüllen. Diese sind:
  • natürliche, unbeschränkte Geschäftsfähige Person
  • kann höchstens 10 Aufsichtsratsitze inne haben.
  • er darf kein Vertreter einer Gesellschaft oder Firma sein, das von der AG abhängig ist
  • er darf ebenso kein Vertreter einer anderen Kapitalgesellschaft sein.

Der Aufsichtsrat hat einige Pflichten für das Unternehmen zu erfüllen:
  • bestellt, überwacht den Vorstand und beruft diesen bei einem wichtigen Grund ein
  • eine weitere Aufgabe ist die Prüfung des Jahresabschluss und der Tages- und Prüfungsberichte
  • außerdem gibt er Vorschläge zur Verwendung des Bilanzgewinnes
  • er kann außerordentliche Hauptversammlungen einberufen

Der Aufsichtsrat hat zudem das Recht auf eine Vergütung. er erhält jedoch kein festes Gehalt.

Teil 1: Gründung der AG
Teil 3: Vorsand, Vertretung und Auflösung

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Montag, 7. Dezember 2009

Die Aktionsgemeinschaft (AG) - Gründung

Heut stelle ich den 1. Teil einer Zusammenfassung über die AG in meinen Blog. Dieses Thema finde ich besonders spannend, da DocCheck Medizinbedarf und Logistik GmbH auch eine Tochter der DocCheck AG ist. Weitere Teile Zur AG werden in den nächsten Tagen folgen.

Das Wesen der AG: Die AG ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (=juristische Person), deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen an dem in Aktien zerlegte grundkapital beteiligt sind. Für Verbindlichkeiten der Gesellschafter gegenüber Gläubigern wird grundsätzlich nur mit dem Gesellscahftsvermögen gehaftet.
Die Firmierung: Die Firma der AG kann eine Person- Sach- Fantasie- oder eine gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung Aktien Gesellschaft oder die Abkürzung AG im der Bezeichnung tragen.

Das Mindestkapital: Das grundkapital ist der Teil des Eigenkapitals, der sich aus dem Nennwert des Anteil sämtlicher Aktien ergibt. Der Mindestbetrag sind hier 50 000 €.
Die Gründung: Um eine AG gründen zu können ist mindestens ein Gesellschafter von Nöten. Der Gesellschaftsvertrag (die Satzung) muss schriftlich und notariell beurkundet sein. Inhalt des Gesellschaftsvertrages müssen folgende Dinge sein:
  • Bar- oder Sachgründung
  • Gründer
  • Nennbetrag bzw. Zahl der Stückaktien
  • Eingezahlter Betrag des Grundkapitals
  • Firmensitz

Die Bargründung bedeutet dass geldkapital eingebracht wird. Bei Sachgründung Grundstücke oder z.B. auch Patente.

Die AG entsteht mit Eintragung ins Handelsregister

Teil 2: Aufsichtsrat
Teil 3: Vorstand, Vertretung und Auflösung

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Freitag, 27. November 2009

Ökonomische Ziele

Die ökonomischen Ziele werden in der BWL in 4 Unterbereiche gegliedert:
  • Produktivität
  • Wirtschaftlichkeit
  • Rentabilität
  • Marktanteil
Die Produktivität misst die mengenmäßige, technische Ergiebigkeit der Betrieblichen Leistungen innerhalb einer bestimmten Zeit (Stunde, Woche, Quartal, Jahr,...) . Dabei wird die mengenmäßige Ausbringung (Output, z.B. Stück, Stunde, m²) eines Leistungsfaktors (z.B. Personal, Material,...) zum mengenmäßigen Mitteleinsatz der Produktionsfaktoren (Input) Ins Verhältnis gesetzt.
Daraus ergeben sich folgende Formeln:

  • Arbeitszeitproduktivität= Ausbringungsmenge: geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter
  • Kapitalproduktivität = Ausbringungsmenge : Sachkapital (Zahl der Maschinen bzw. Maschinenstunden)
  • Raumproduktivität = Ausbringungsmenge : Raum-, Verkaufsfläche
  • Materialproduktivität = Ausbringungsmenge : Rohstoffmenge
Die Wirtschaftlichkeit misst die wertmäßige Ergiebigkeit der betrieblichen Leistung innerhalb einer bestimmten Zeit (z.B. Stunde, Quartal,…) dabei wird die wertmäßige Ausbringung (Leistung in €) zum Wertmäßigen Mitteleinsatz (Kosten) ins Verhältnis gesetzt.
  • Wirtschaftlichkeit = Leistung : Kosten

Unter Rentabilität versteht man den Prozentualen Anteil eines erzählten Gewinns an einem eingesetzten Kapital. Wird nichts anderes gesagt, bezieht sich die Rentabilitätskennzahl auf ein Jahr. Sie stellt somit nichts anderes als die Verzinsung eines investierten Kapitals dar.
  • Rentabilität = Gewinn x 100 : durchschnittlich eingesetztes Kapital

Als Marktanteil bezeichnet man den Prozentualen Anteil des Unternehmens am tatsächlichen Marktvolumen. Dieses ist der tatsächliche Umsatz aller Anbieter auf einem Markt in einem bestimmten Zeitraum. Der Marktanteil kann hierbei auf Menge oder Wert bezogen sein.
  • Marktanteil = Absatzvolumen x 100 : Marktvolumen

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Montag, 23. November 2009

GmbH

Die GmbH ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (=juristische Person), deren Gesellschafter nicht persönlich haften (nur mit dem gesellschaftsvermögen).
Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, deren rechtliche Grundlagen das GmbHG darstellt.

Zur Gründung einer GmbH benötigt man mindestens einen Gründer (Gesellschafter). Es können jedoch auch mehrere sein.

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH, auch Satzung genannt muss notariell beglaubigt werden und von allen Gesellschaftern unterschrieben werden.

Inhalt des Gesellschaftsvertrages sind unter anderem der Sitz der Gesellschaft, der Gegenstand des Unternehmens, der Betrag des Stammkapitales (mind. 25000 €) und welcher Gesellschafter welchen Anteil des Stammkapitales in die Firma einbringt.

Aus rechtlichen Gründen muss die Firma den Rechtszusatz GmbH enthalten.

Die Eintragung, der Firma, in das Handelsregister muss zwingend erfolgen, da die Eintragung konstitutiv ist. Die Eintragung, darf jedoch erst erfolgen, wenn jeder der Gesellschafter mindestens 25% seines Nennbetrages eingezahlt hat.

Die Haftung vor beziehungsweise nach der Eintragung in das Handelsregister ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben: Vor der Eintragung ( die GmbH besteht also noch nicht, da die Eintragung konstitutiv ist) haftet der Gesellschafter persönlich/ direkt und solidarisch/ gesamtschuldnerisch. Nach dem die Eintragung in das Handelsregister erfolgt ist, wird nur noch mit dem gesellschaftsvermögen gehaftet (der Gesellschafter haftet also nur mit seinen Einlagen).

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Dienstag, 17. November 2009

Die Genossenschaft

Das Wesen der eG
Die eingetragene Genossenschaft ist eine Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder (Genossen) mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bezweckt.
Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet den Gläubigern nur das Vermögen der Genossenschaft.

Gründung
Bei der Gründung einer Genossenschaft muss es mindestens 7 Genossen (Gründungsmitglieder) geben. Diese Verfasst die Satzungsschrift, dies muss schriftlich erfolgen. Danach werden der Vorstand und der Aufsichtsrat gewählt. Sobald die Genossenschaft im Amtsgericht in das Genossenschaftsregister eingetragen ist diese rechtsgültig. Somit ist die Genossenschaft eine juristische Person und zu gleich ein Formkaufmann.
Der beitritt in eine Genossenschaft erfolgt über eine schriftliche Beitrittserklärung. Das Mitgliedschaftsrecht entsteht mit Eintragung in die Genossenliste.

Der Geschäftsanteil ist der Betrag, bis zu dem sich ein einzelner Genosse mit einer Einlage beteiligen kann. Das Geschäftsguthaben, ist der Betrag, mit dem sich der Genosse tatsächlich an der Genossenschaft beteiligt hat.

Die Genossenschaft besteht aus 3 Organen: dem vorstand, der Generalversammlung und dem Aufsichtsrat. Die Generalversammlung wählt sowohl den Vorstand, als auch den Aufsichtsrat. In der Generalversammlung hat jede Person genau eine Stimme (nach köpfen).

Geschäftsführung und Vertretung

Im Vorstand sitzen 2 Mitglieder, diese haben die Gesamtbefugnis über die Geschäftsführung und die Vertretung.
Im Aufsichtsrat sitzen 3 Genossen. Ab einer Anzahl von über 500 Arbeitnehmern muss ein drittel der Mitglieder Arbeitnehmer sein. Ab 2000 muss sogar die hälfte des Aufsichtsrates aus Arbeitnehmern bestehen.

Die Genossenschaft ist eine demokratische Gesellschaftsform.


Ein Beispiel für eine Genossenschaft sind die Raiffeisen- und Volksbanken.

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Freitag, 6. November 2009

Die Wahl des richtigen Standorts

Ein Thema in BWL ist die richtige Wahl des Standorts. der Standort eines Betriebes ist der Platz, an dem Sich ein Betrieb niederlässt. Bei der Wahl des Standortes gibt es verschiedenen Faktoren, die auf die Entscheidung Einfluss nehmen. Davon spielen einige eine Große und andere eine kleinere Rolle. Im Allgemeinen ist jedoch zusagen, dass sich nicht pauschal sagen lässt, welcher Standort der richtige ist, die Wahl ist abhängig von der Art und Branche des Unternehmens.


Man sollte sich auf jeden Fall bewusst sein, wie Gebunden man ein den Standort sein möchte. Dabei gibt es 4 verschiedenen Grade an Bindung:
  • völlige Bindung an den Standort. dies ist beispielsweise bei Bergwerken oder Wasserkraftwerken der Fall. Denn ohne diesen Standort könnten Sie nicht arbeiten
  • feste Bindung mit einem Produktionsfaktor. So ist beispielsweise eine Holzverarbeitende Firma an das Holz gebunden
  • lose Bindung mit nur einem oder mehreren Faktoren. Eine Produktionsfirma benötigen beispielsweise viele Arbeiter. Daher ist es lohnenswert in eine Region zu gehen in der bereits einen hohe Bevölkerungsdichte herrscht
  • keinerlei Bindung an den jeweiligen Standort haben beispielsweise Vertreter und Schausteller

Ein weiterer Punkt, der zu berücksichtigen ist, ist die Geografische Lage. Möchte man International präsent sein, national oder nur lokal. Benötigt man die Anbindung an den innenverkehr oder die Bahn oder soll der Betrieb möglichst nahe an der Autobahn sein.

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Montag, 19. Oktober 2009

Die Komanditgesellschaft (KG)

Kennzeichen der Kommanditgesellschaft (KG):
  • Gesellschaft (mindestens 2 Personen)
  • Handelsgewerbe
  • gemeinschaftliche Firma (Zusatz KG)
  • mindestens ein Kommanditist (Teilhaftung) = beschränkte Haftung
  • mindestens ein Komplementär (Vollhafter) = unbeschränkte Haftung

Die KG ist, wie die OHG, eine Personengesellschaft.

Die Gründung ist ebenfalls vergleichbar mit der, der OHG. Die einzige Besonderheit hierbei ist, dass wegen der beschränkten Haftung des Kommanditist, die Höhe der Kommanditeinlage in das Handelsregister (HR) eingetragen wird (§ 162 HGB)

Geschäftsführung und Vertretung

Hier wird jeweils zwischen Komplementär und Kommanditist unterschieden. In Sachen Geschäftsführung ist nach dem HGB folgendes geregelt:
  • der Komplementär hat eine Einzelgeschäftsführungsbefugnis bei gewöhnlichen Geschäften. Bei außergewöhnlichen Geschäften ist eine Gesamtgeschäftsführungsbefugnis von Nöten.
  • der Kommanditist ist von der gewöhnlichen Geschäftsführung ausgeschlossen. Bei außergewöhnlichen Geschäften darf der Kommanditist wiedersprechen

In Sachen Vertretung gibt es ebenfalls klare Regeln vom Gesetzgeber:
  • der Komplementär hat eine Einzelvertretungsbefugnis bei gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäften
  • der Kommanditist ist nicht zur Vertretung der KG ermächtigt

Haftung
  • Der Komplementär haftet mit seinem Gesellschafts- und Privatvermögen (unbeschränkt). Er haftet unmittelbar, unbeschränkt und solidarisch.
  • Der Kommanditist haftet beschränkt und mittelbar. Für noch nicht eingezahlte Kapitalanlagen haftet er unmittelbar.

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Montag, 12. Oktober 2009

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Kennzeichen der offenen Handelsgesellschaft (OHG):
  • Gesellschaft (mindestens 2 Personen)
  • Handelsgewerbe
  • gemeinschaftliche Firma (Zusatz OHG) § 19 I 1 HGB
  • Haftung mit Gesellschafts- und Privatvermögen (unbeschränkt)

Die OHG ist eine Personengesellschaft, die auf gegenseitiges Vertrauen beruht und ermöglicht eine Zusammenführung von Wissen und Kapital.

Bei der Gründung einer OHG sollte ein Gesellschaftsvertrag erstellt werden. Dieser regelt das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander (§ 109 HGB). Der Vertrag ist grundsätzlich formfrei, außer einer der Gesellschafter bringt Grundstücker in die Gesellschaft mit ein. In diesem Fall ist die notarielle Beurkundung zwingend notwendig (§ 311b BGB).


Der Gesellschafter hat folgende Rechte:
  • Geschäftsführung
  • Vertretung
  • Privatentnahme
  • Kündigungsrecht
  • Gewinnbeteiligung
  • ...

folgenden Pflichten muss ein Gesellschafter nachkommen:
  • fristgerechte Einbringung der Kapitaleinlage
  • persönliche Arbeitsleistung und Geschäftsführung
  • Treuepflicht
  • Beteiligung am Verlust
  • ...

Bei der Eintragung einer OHG in ein Handelsregister unterscheidet man zwischen deklaratorischer und konstitutiver Wirkung.
  • deklaratorisch bedeutet, dass die OHG bereits ein Handelsgewerbe ist
  • konstitutiv bedeutet, dass kein Handelsgewerbe im Sinne des §1 II HGB ist

Geschäftsführung und Vertretung in einer OHG

  • Die Geschäftsführung und Vertretung könne in einem Gesellschaftsvertrag individuell aufgeteilt werden. Wird dies im Gesellschaftsvertrag nicht geregelt gilt nach dem HGB folgendes: Jeder Gesellschafter darf gewöhnliche Geschäfte ( Rechnungen begleichen, Bestellungen aufgeben,...) durchführen, es sei denn, der andere Geschäftsführer wiederspricht diesem. Bei einem außergewöhnlichen Geschäft (grundstückkauf, Neueinstellung, ...) müssen alle Geschäftsführer zustimmen (Gesamtgeschäftsführung). (§§ 114 - 116 HGB)
  • Bei der Vertretung legt das Gesetz fest, dass sowohl gewöhnliche, als auch außergewöhnliche Geschäfte von einem einzelnen Geschäftsführer durchgeführt werden dürfen. (§§ 125 , 126 HGB)

Haftung

Wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes festgelegt ist Haften alle Gesellschafter zum gleichen teil. Die Haftung ist:
  • unmittelbar/ direkt
  • Gesamtschuldnerisch/ solidarische Haftung
  • unbeschränkte Haftung



Die Gewinn und Verlustregelung werden in den §§ 120 und 121 HGB geregelt. Grundlage für die Gewinn- und Verlustverteilung ist der Gesellschaftsvertrag. Sind hier wiederum keine Regelungen enthalten legt das HGB folgendes fest:
  • jeder Gesellschafter erhält zunächst einen Anteil von 4% seines Kapitalanteiles. Reicht der Gewinn hierzu nicht aus, findet eine Verteilung zu einem entsprechend niedrigerem Satz statt.
  • der Restgewinn bzw. Verlust wird nach Köpfen Verteilt
Abschließend kann man folgende Vor- und Nachteile feststellen:
Vorteile:
  • mehr Eigenkapital und dadurch bessere Kreditwürdigkeit
  • Verteilung des Risikos auf mehrere Personen
  • mehr Kenntnisse und Fähigkeiten werden in den Betrieb eingebracht
Nachteile:
  • unbeschränkte, direkte, gesamtschuldnerische Haftung
  • Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern
Fazit:
  • es ist ein hohes Vertrauensverhältnis ist zwischen den Gesellschaftern erforderlich
  • ein hoher persönlicher Einsatz ist erforderlich
  • die OHG ist vor allem für kleiner und mittelgroße Unternehmen geeignet, insbesondere für Familienbetriebe, da hie automatisch ein größeres vertrauen herrscht.

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Montag, 5. Oktober 2009

Rechnungswesen: Inventur

Heute haben wir in BWL mit dem Thema Rechnungswesen angefangen. Leider habe ich mit 3 weiteren Mitschülern hier einen definitiven Nachteil, da der Rest der Klasse das Unterrichtsfach bereits auf einer vorherigen Schule hatten. Die allgemeine Aufgabe des Rechnungswesen ist die qualitativer Erfassung, Überwachung und Auswertung des gesamten Unternehmerischen Geschehens ( Beschaffung, Fertigung, Absatz)

die weiteren Grundfaktoren des Rechnungswesen sind:
  • die Dokumentationsaufgabe: Aufzeichnung aller geschäftsfälle aufgrund von Belegen
  • die Informationsaufgabe: informiert die Geschäftsleitung, Unternehmenseigner, das Finanzamt, Aktionäre. und Gläubiger (Banken, Lieferanten,...)
  • die Planungsaufgabe: Bereitstellung der Daten als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.
  • die Kontrollaufgabe: Überwachung der Wirtschaftlichkeit sowie Zahlungsfähigkeit (Liquidität)


Das erste Thema heute war nun die Inventur. Diese ist eine Mengen- und Wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögens- und Schuldenwerte eines Kaufmanns zu einem bestimmten Zeitpunkt (§ 240 HGB). Diese ist zwingend erforderlich.

Ziele der Inventur:
  • Kontrollfunktion: Überprüfung des Buchbestandes ("soll") mit den tatsächlichen Beständen ("ist")
  • gesicherte Ausgangsdaten für den Jahresabschluss
  • Schutz der Gläubiger

Das Ergebnis der Inventur ist das Inventar. Hier wird ein übersichtliches Bestandsverzeichnis der Vermögensposten und der Schulden in Staffelform, zu einem bestimmten Zeitpunkt, erstellt.

Die Inventurgliederung sieht wie Folgt aus:

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Montag, 15. Dezember 2008

Marktkonforme- und marktkonträre Maßnahmen

Marktkonforme Maßnahmen:

Staatseingriffe in die Wirtschaft; die den Markt-Preis-Mechanismus nicht einschränken oder gänzlich außer Kraft setzen.
  • Der Staat beeinfluss nur die Marktbedingungen, z.B. Angebots- oder Nachfrage-Verhältnis
  • Dies passiert, wenn die Ergebnisse des Marktes (Einkommens- oder Vermögensverteilung) den wirtschafts- oder sozialpolitischen Zielsetzungen der sozialen Marktwirtschaft zu wider- laufen.
Marktkonträre Maßnahmen:

Eingriffe des Staates beeinflussen neben den Marktbedingungen auch den Markt-Preis-Mechanismus, indem dieser wesentlich eingeschränkt oder gänzlich außer Kraft gesetzt wird. ( z.B. Lohn- oder Preisstopp).
  • Allmähliches Hinübergleiten in die Zentralverwaltungswirtschaft
In der Wirtschaftsordnung der sozialen Marktwirtschaft sollten marktkonforme Maßnahmen des Staates die Regel und marktkonträre Eingriffe die Ausnahme sein

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Montag, 3. November 2008

Volkswirtschaftliche Produktionsfaktoren

Volkswirtschaftliche Produktionsfaktoren sind Grundelemente die bei einer Produktion mitwirken. Diese Produktionsfaktoren werden unterteilt in die Ursprünglichen (originäre) Produktionsfaktoren und abgeleiteten (derivative) Produktionsfaktoren. Die ursprünglichen Faktoren sind Boden und Arbeit. Als Boden bezeichnet man den Anbau auf Feldern, Abbaufaktoren und Standorte. Arbeit wirt weiter untergliedert in geistliche und körperliche Arbeit.
Die abgeleiteten Produktionsfaktoren sind Kapital und Bildung. Durch kapital kann man den Erfolg der Arbeit erhöhen. Durch die Bildung lässt sich die Qualität und Quantität steigern.

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Montag, 29. September 2008

Güterarten BWL

Heute haben wir in BWL die unterschiedlichen Güterarten behandelt. Diese unterscheiden sich in freie Güter und knappe Güter. Unter freie Güter gehören Dinge, die zurzeit jedem frei zur Verfügung stehen (z.B. Sonne, Licht, Luft,…). Die knappen Güter wiederum kann man ich immaterielle (Dienstleistungen und rechte) und materielle Güter unterteilen. Die materiellen Güter wiederum können in Produktions- und Konsumgüter gesplittet werden. Diese werden jeweils noch weiter unterteilt. So hat man am Ende als Produktionsgut beispielsweise Verbrauchsgüter, wie Holz und Öl und als Gebrauchsgut z.B. Werkzeuge. Die Konsumgüter wiederum unterteilt man in vernichtete (Essen, Trinken,…) und genutzte (Computer, Maschinen, Springseil,…) Gebrauchsgüter.

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