Aktiengesellschaft - Die Hauptversamlung
Die Hauptversammlung ist das Beschlussfassende Organ der Aktiengesellschaft auf der Hauptversammlung treffen sich alle Aktionäre der Gesellschaft. Um eine Entscheidung durchsetzen zu können bedarf es einer Mehrheit der Hauptversammlung (außer es wurde anders festgelegt).
Die Hauptversammlung hat jedoch noch weitere Aufgaben:
- Sie bestimmt die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
- sie entscheidet über die Verteilung des Bilanzgewinnes
- sie bestellt den Abschlussprüfer
- wenn es zu Änderungen der Satzung kommt muss Hauptversammlung ebenfalls zustimmen
- Sie sorget für Kapitalbeschaffung bzw. - Herabsetzung
- sie löst gegebenenfalls die Gesellschaft auf
Die Aktionäre selbst haben folgende Rechte:
- Recht auf Gewinnanteil anhand des Grundkapitals
- auf Teilnahem und Mitspracherecht an der Hauptversammlung
- auf Auskünfte über die Angelegenheiten der Gesellschaft
- zusätzlich besteht das Stimmrecht
Selbstverständlich haben die Aktionäre auch Pflichten zu leisten:
- Leistung der Einlage
Der Aktionär haftet nur mit seiner Einlage, da die AG eine eigenen Rechtspersönlichkeit hat.
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