Azubileben

Montag, 7. Dezember 2009

Die Aktionsgemeinschaft (AG) - Gründung

Heut stelle ich den 1. Teil einer Zusammenfassung über die AG in meinen Blog. Dieses Thema finde ich besonders spannend, da DocCheck Medizinbedarf und Logistik GmbH auch eine Tochter der DocCheck AG ist. Weitere Teile Zur AG werden in den nächsten Tagen folgen.

Das Wesen der AG: Die AG ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (=juristische Person), deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen an dem in Aktien zerlegte grundkapital beteiligt sind. Für Verbindlichkeiten der Gesellschafter gegenüber Gläubigern wird grundsätzlich nur mit dem Gesellscahftsvermögen gehaftet.
Die Firmierung: Die Firma der AG kann eine Person- Sach- Fantasie- oder eine gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung Aktien Gesellschaft oder die Abkürzung AG im der Bezeichnung tragen.

Das Mindestkapital: Das grundkapital ist der Teil des Eigenkapitals, der sich aus dem Nennwert des Anteil sämtlicher Aktien ergibt. Der Mindestbetrag sind hier 50 000 €.
Die Gründung: Um eine AG gründen zu können ist mindestens ein Gesellschafter von Nöten. Der Gesellschaftsvertrag (die Satzung) muss schriftlich und notariell beurkundet sein. Inhalt des Gesellschaftsvertrages müssen folgende Dinge sein:
  • Bar- oder Sachgründung
  • Gründer
  • Nennbetrag bzw. Zahl der Stückaktien
  • Eingezahlter Betrag des Grundkapitals
  • Firmensitz

Die Bargründung bedeutet dass geldkapital eingebracht wird. Bei Sachgründung Grundstücke oder z.B. auch Patente.

Die AG entsteht mit Eintragung ins Handelsregister

Teil 2: Aufsichtsrat
Teil 3: Vorstand, Vertretung und Auflösung

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