Azubileben

Dienstag, 15. Dezember 2009

Aktiengesellschaft - Vorstand, Vertretung und Auflösung

Nachdem ich euch gestern über den Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft und letzte Woche über die Gründung einer AG berichtet habe, möchte ich heute über den Vorstand, die Vertretung und die Auflösung einer Aktiengesellschaft berichten.



Der Vorstand einer AG hat die Gesamtgeschäftsführungsbefugnis und die Gesamtvertretungsmacht. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Dies kann maximal auf die zeit von 5 Jahren geschehen. Der vorstand kann aus einen oder mehreren Personen bestehen. Ab einem Grundkapital von 3 Millionen gibt es 2 Vorstände. Dies kann jedoch in der Satzung anders vereinbart sein. Ab einer Anzahl von über 2000 Arbeitnehmern gibt es zusätzlich zum Vorstand noch einen Arbeitsdirektor.



Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
  • er leitet unter eigener Verantwortung die gestammte Gesellschaft
  • er muss jedes Jahr dem Aufsichtsrat einen Bericht vorlegen
  • einmal jährlich muss er ein Jahresabschluss und einen Lagebericht am Ende des Jahres vorlegen
  • eröffnet bzw. beantragt das Insolvenzverfahren
  • er ist Schadensersatzpflichtig
  • er muss sich dem Wettbewerb enthalten

Rechte des Vorstandes:
  • fester Gehalt plus eventuelle Gewinnbeteiligung
  • Geschäftsführung und Vertretung

Der Ablauf einer Auflösung der AG ist in der Satzung festgelegt. Außerdem kann die Hauptversammlung eine Auflösung beschließen. Die Auflösung kann mangels Masse (kein Kapital vorhanden) oder über Verfügung des Handelsregisters geschehen.

Teil 1: Gründung

Teil 2: Der Aufsichtsrat

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Montag, 14. Dezember 2009

Aktiengesellschaft - Aufsichtsrat

Nachdem ich bereits am vergangenen Montag über die Gründung einer Aktiengesellschaft berichtet habe (Teil 1), möchte ich heute über ein bestimmtes Organ der Aktiengesellschaft berichten – dem Aufsichtsrat. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist je nach Größe des Unternehmens unterschiedlich. Außerdem Hat der Aufsichtsrat verschiedene Pflichten und rechte.


Der Aufsichtsrat als Organ der Aktiengesellschaft. Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrates, ist die Überwachung der Geschäftsführung. Die Aufsichtsräte, die als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sitzen werden von der Belegschaft gewählt. Der Aufsichtsrat wird folgendermaßen zusammengesetzt:
  • bei einem kapital bis 1,5 Millionen Euro hat der Aufsichtsrat 9 Mitglieder
  • bei einem kapital ab 1,5 Millionen Euro hat der Aufsichtsrat 15 Mitglieder
  • bei einem kapital ab 10 Millionen Euro hat der Aufsichtsrat 21 Mitglieder

Jedes Aufsichtsratmitglied muss bestimmte Voraussetzungenerfüllen. Diese sind:
  • natürliche, unbeschränkte Geschäftsfähige Person
  • kann höchstens 10 Aufsichtsratsitze inne haben.
  • er darf kein Vertreter einer Gesellschaft oder Firma sein, das von der AG abhängig ist
  • er darf ebenso kein Vertreter einer anderen Kapitalgesellschaft sein.

Der Aufsichtsrat hat einige Pflichten für das Unternehmen zu erfüllen:
  • bestellt, überwacht den Vorstand und beruft diesen bei einem wichtigen Grund ein
  • eine weitere Aufgabe ist die Prüfung des Jahresabschluss und der Tages- und Prüfungsberichte
  • außerdem gibt er Vorschläge zur Verwendung des Bilanzgewinnes
  • er kann außerordentliche Hauptversammlungen einberufen

Der Aufsichtsrat hat zudem das Recht auf eine Vergütung. er erhält jedoch kein festes Gehalt.

Teil 1: Gründung der AG
Teil 3: Vorsand, Vertretung und Auflösung

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Montag, 7. Dezember 2009

Die Aktionsgemeinschaft (AG) - Gründung

Heut stelle ich den 1. Teil einer Zusammenfassung über die AG in meinen Blog. Dieses Thema finde ich besonders spannend, da DocCheck Medizinbedarf und Logistik GmbH auch eine Tochter der DocCheck AG ist. Weitere Teile Zur AG werden in den nächsten Tagen folgen.

Das Wesen der AG: Die AG ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (=juristische Person), deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen an dem in Aktien zerlegte grundkapital beteiligt sind. Für Verbindlichkeiten der Gesellschafter gegenüber Gläubigern wird grundsätzlich nur mit dem Gesellscahftsvermögen gehaftet.
Die Firmierung: Die Firma der AG kann eine Person- Sach- Fantasie- oder eine gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung Aktien Gesellschaft oder die Abkürzung AG im der Bezeichnung tragen.

Das Mindestkapital: Das grundkapital ist der Teil des Eigenkapitals, der sich aus dem Nennwert des Anteil sämtlicher Aktien ergibt. Der Mindestbetrag sind hier 50 000 €.
Die Gründung: Um eine AG gründen zu können ist mindestens ein Gesellschafter von Nöten. Der Gesellschaftsvertrag (die Satzung) muss schriftlich und notariell beurkundet sein. Inhalt des Gesellschaftsvertrages müssen folgende Dinge sein:
  • Bar- oder Sachgründung
  • Gründer
  • Nennbetrag bzw. Zahl der Stückaktien
  • Eingezahlter Betrag des Grundkapitals
  • Firmensitz

Die Bargründung bedeutet dass geldkapital eingebracht wird. Bei Sachgründung Grundstücke oder z.B. auch Patente.

Die AG entsteht mit Eintragung ins Handelsregister

Teil 2: Aufsichtsrat
Teil 3: Vorstand, Vertretung und Auflösung

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